Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Du hältst den positiven Schwangerschaftstest in der Hand und bis überwältigt vor Glück und du möchtest es am liebsten der ganzen Welt erzählen.
Auch deinen Arbeitskollegen?
Und wie sieht es mit der Mitteilung an deinen Arbeitgeber aus? Musst du deine Schwangerschaft überhaupt schon von Anfang an mitteilen?
Du bist da an keine zwingende Frist gebunden,
wann du die frohe Botschaft verkünden müsstest!
Im Gesetz steht, dass eine schwangere Frau die Schwangerschaft mitteilen soll, sobald sie es weiss, es ist aber eben kein Muss. Je nach Job, macht es natürlich Sinn frühzeitig dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, denn nur dann kann der Arbeitgeber reagieren und auch die Vorschriften zur Beschäftigung von Schwangeren nach dem Mutterschutzgesetz einhalten und die erforderliche Gefährdungsbeurteilung machen.
Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft besteht aber von Anfang an, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber davon Kenntnis hat oder nicht! Nach dem Mutterschutzgesetz ist Schutz der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes so ein hohes Gut, dass die Interessen des Arbeitgebers zurücktreten müssen und er das Arbeitsverhältnis einer schwangeren Frau nicht kündigen kann.
Dieser Kündigungsschutz gilt auch noch vier Monate nach der Entbindung und auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 MuSchG).
Eine Kündigung ist in dieser Zeit unzulässig. Findet in dieser Zeit eine Umstrukturierung in deinem Betrieb statt, kannst du nicht von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sein.
Hat der Arbeitgeber, der von der Schwangerschaft nichts wusste gekündigt, muss du innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mitteilen und auch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In einem solchen Fall hol dir unbedingt anwaltliche Unterstützung, um keine Fristen zu verpassen, denn die Kündigung wird wirksam, wenn du nicht rechtzeitig reagierst!
Wie weit geht dieser Kündigungsschutz? Kann eine Schwangere fröhlich stehlen und einfach auf ihren Dickbauch zeigen?
In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Mutterschutzbehörde einen Antrag auf Zulässigerklärung der Kündigung stellen. Die Behörde prüft dann den Fall und hört auch die Schwangere an und entscheidet, ob die Kündigung für zulässig erklärt wird. Erst dann und nur dann könnte der Arbeitgeber kündigen.
Wirst du in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger hilft der Sonderkündigungsschutz leider nicht. Denn bei einer Befristung ist eine Kündigung nicht erforderlich, die Befristung läuft nach Zeitablauf aus. Lass dich aber auch in diesem Fall anwaltlich beraten, denn es gibt andere Fehlerquellen bei befristeten Arbeitsverträgen, die zur einer Unwirksamkeit der Befristung führen können.
Du möchtest wissen, was du sonst noch in der Schwangerschaft beachten solltest?
Dann hör Dir unbedingt unsere Podcastfolge mit der lieben Smaro an!

Smaro Sideri ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und lebt mit ihrer Familie im Kreis Esslingen. Ihre Mission ist es Frauen, die auch mit Kind(ern) ihren Job und Karriere vorantreiben wollen, rechtlich zu beraten.
Auf ihrer Homepage und auf Instagram findest du weitere Informationen zur ihrem Expertenwissen und Angebot:
Homepage: https://teilzeit-anspruch.de
Instagram: @smarosideri